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Orkan Xaver

Orkan Xaver

Sind Sie durch das Unwetter zu Schaden gekommen? Dann melden Sie dies bitte umgehend bei Ihrem Versicherer. Die umgehende Mitteilung ist eine Grundvoraussetzung für die Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaften. Allerdings dürften aufgrund des erhöhten Schadenaufkommens die Telefonanschlüsse der Versicherer überlastet sein und es dadurch zu Verzögerungen kommen.

Gerne bieten wir Ihnen deshalb unsere Unterstützung in der Schadensabwicklung an – auch für den Fall, dass Sie Ihren Versicherungsvertrag nicht über uns abgeschlossen haben. Wir haben für Sie alle Schadenformulare neutral für alle Versicherungsgesellschaften bereitgestellt. Dort sind alle Fragen gestellt, die für eine schnelle Schadensabwicklung wichtig sind.

Link zu den Schadensmeldungen

Orkan Xaver – Verpflichtungen des Geschädigten

Halten Sie den entstandenen Schaden so gering wie möglich, indem Sie zeitnah Notfallmaßnahmen ergreifen, wie z. B. eine Notabdeckung gegen Witterungseinflüsse. Diese Kosten werden in der Regel von Ihrer Versicherung erstattet, wenn Versicherungsschutz über Ihre Versicherung besteht.

Bitte denken Sie daran, dass beschädigte Sachen bis zu einer Freigabe oder Besichtigung durch die Versicherung aufbewahrt werden müssen.

Orkan Xaver – Regeln für die Schadensmeldung

Geben Sie bitte unbedingt die Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsscheinnummer an.

Zur Beurteilung des Schadenfalles nach Orkan Xaver benötigt die Versicherungsgesellschaft möglichst detaillierte Informationen:

  • Auflistung der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Kfz.
  • Fotos der beschädigten Gegenstände/Bereiche an Ihrem Gebäude/Kfz.
  • Kostenvoranschläge über die erforderlichen Reparaturkosten.
  • Original-Reparaturrechnung über die Notfallmaßnahme (sofern eine Notfallmaßnahme durchgeführt wurde).
  • Sind Bäume eines Nachbargrundstückes oder Gebäudeteile eines Nachbargebäudes auf Ihr Gebäude bzw. Grundstück gestürzt oder geweht worden und haben diese einen Schaden an Ihrem Gebäude oder Grundstück verursacht?
  • Wenn ja, welcher Schaden wurde hierdurch verursacht?
  • Geben Sie bitte auch Name und Anschrift des Grundstückseigentümers des entsprechenden Grundstückes bzw. Gebäudes an.
  • Falls Reparaturarbeiten oder die Entsorgung beschädigter Sachen notwendig sind, bitten wir Sie die weitere Vorgehensweise zuvor mit Ihrer Versicherungsgesellschaft abzustimmen.

ORKAN XAVER: Sollten Sie spezielle Fragen haben, melden Sie sich telefonisch unter (089) 9920400. Wir helfen Ihnen schnell und unbürokratisch.

 

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