Gesetzesänderungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer
Durch Gesetzesänderungen werden sich 2012 Versicherungen zum Nachteil der Versicherungsnehmer ändern.
Unisex-TarifeNach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 01.03.2011 darf sich das Geschlecht nicht mehr auf den Preis einer Versicherung auswirken. Spätestens am 21.Dezember 2012 müssen gewisse Sparten der neuen Regelung angepasst werden.Bei Frauen werden KFZ- Versicherungen und Regelleistungsvolumina teurer. Bei Männern werden Berufunfähigkeitsversicherung, private Krankenversicherung und die Rentenversicherung teurer. |
Ende des Steuervorteils bei der KapitalauszahlungEine Erhöhung des Mindestalters von 60 auf 62 Jahren wird ab dem 01.01.2011 durchgeführt. Falls Sie die Steuervorteile nutzen wollen, müssen Sie zwei Jahre für eine Kapitalauszahlung warten. Ihre Träume, für die Sie so mühsam gespart haben, können Sie zwei Jahre auf Eis legen. |
Senkung des RechnungszinsesDas Bundesfinanzministerium hat eine Absenkung des Rechnungszinses von 2,25 % auf 1,75 % beschlossen. Diese Änderung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Dies bedeutet eine geringere Garantieverzinsung. |
Max Schlau ist 30 Jahre alt und schließt noch im Jahr 2011 für seine Altersvorsorge eine Rentenversicherung und eine Kapitallebensversicherung mit jeweils 100 Euro Monatsbeiträge ab. Er spart durch die Umgehung der Unisex-Tarife, der Mindestaltererhöhung und der Senkung des Garantieverzinsung einen Gesamtbetrag von
15.644 Euro.
Zum Download: Vorteilsberechnung als PDF
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