Entfernungspauschale statt Werbungskosten
Entfernungspauschale statt Werbungskosten
Alle, die nicht in unmittelbarer Nähe ihrer Arbeitsstätte wohnen, müssen arbeitstäglich den Weg dorthin zurücklegen. Ohne Bewältigung des Hin- und Rückwegs ist die Ausübung der Tätigkeit nicht zu bewerkstelligen. Deshalb sind die Aufwendungen dafür auch als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Wie funktioniert das im Einzelnen?