SEPA – was bringt mir das?
SEPA – ein neues Modewort aus der Bankenwelt
Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, werden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco und der Schweiz nutzbar.
SEPA wird am 1. Februar 2014 eingeführt. Ab diesem Datum müssen Überweisungen und Lastschriften nach den SEPA-Verfahren durchgeführt werden.
Die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) ist eine Kennzahl, die in Deutschland 22 Stellen hat, und ersetzt die herkömmlichen Bankdaten (Bankleitzahl und Kontonummer). Die IBAN ist wie folgt aufgebaut:
- Länderkennzeichen (zweistellig; für Deutschland DE)
- Prüfziffer (zweistellig)
- Bankleitzahl (achtstellig)
- Kontonummer (zehnstellig; fehlende Stellen werden vor der Kontonummer mit Nullen aufgefüllt)
Bei grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen in die 33 teilnehmenden SEPA-Länder muss vorübergehend neben der IBAN noch der BIC (Business Identifier Code – Bankkennzeichen; im übertragenen Sinne Bankleitzahl) angegeben werden.
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, wir haben für Sie alles, was Sie wissen müssen, um auf SEPA richtig vorbereitet zu sein.
„Veränderung begünstigt nur den, der darauf vorbereitet ist“
(Louis Pasteur, 1822-1895 Französischer Naturwissenschaftler)
Was bedeutet SEPA (Single Euro Payment Area)?
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, zu deutsch: Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser besteht aus den 28 EU- Staaten, den weiteren EWR-Ländern Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz und Monaco. Im SEPA-Raum werden europaweit standardisierte Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) angeboten.
Wo finde ich IBAN und BIC?
Sie finden Ihre IBAN und den BIC Ihres Zahlungsdienstleisters – übrigens bereits seit 2003 – auf Ihrem Kontoauszug. Auch im Online-Banking, etwa unter „Meine Daten“, „Kontodetails“ – je nachdem wie dieser Bereich bei Ihrem Zahlungsdienstleister benannt wird -, können Sie IBAN und BIC finden. Zudem sind diese Angaben inzwischen auch auf den Bankkundenkarten der meisten Zahlungsdienstleister aufgedruckt.
Wenn Sie einen Geldbetrag per SEPA-Überweisung auf ein anderes Zahlungskonto / Girokonto tätigen möchten, also beispielsweise eine Rechnung begleichen wollen, entnehmen Sie die erforderlichen Angaben zur Kontoverbindung (IBAN und BIC) bitte den Geschäftspapieren Ihres Vertragspartners (Rechnung oder Briefkopf).
Wozu benötige ich den BIC?
Der BIC ist die internationale Bankleitzahl eines Zahlungsdienstleisters. Da Zahlungsdienstleister auch durch die in der IBAN enthaltenen Informationen eindeutig identifizierbar sind, muss der BIC nur bei inländischen Überweisungen und Lastschriften bis Februar 2014 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen bis Februar 2016 noch zusätzlich zur IBAN angegeben werden.
Was ist die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-Identifier oder Gläubiger-ID)?
Um als Zahlungsempfänger Lastschriften auf Basis der SEPA-Lastschriftverfahren nutzen zu können, benötigt der Zahlungsempfänger eine Gläubiger-Identifikationsnummer . Hierbei handelt es sich um eine kontounabhängige und eindeutige Kennung, die EU-weit gültig ist und den Zahlungsempfänger als Lastschrift-Einreicher zusätzlich identifiziert. Die Gläubiger-ID für Deutschland ist 18 Stellen lang. Sie enthält einen zweistelligen ISO-Ländercode (DE für Deutschland), sowie eine genauso lange Prüfziffer. Die darauffolgende dreistellige Geschäftsbereichskennung, standardmäßig mit “ZZZ” belegt, ist vom Inhaber der Gläubiger-ID beliebig gestaltbar. Die Geschäftsbereichskennung ist kein Kriterium zur Prüfung einer Gläubiger-ID, fließt also nicht in die Berechnung der Prüfziffer ein. Die übrigen Stellen 8-18 enthalten das nationale Identifikationsmerkmal für den Lastschriftgläubiger in fortlaufend aufsteigender Nummerierung. In Deutschland ist die Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank über das Internet zu beantragen. Nähere Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular finden Sie auf folgender Internetseite der Deutschen Bundesbank: www.glaeubiger-id.bundesbank.de
Für wen ist die Gläubiger-ID zu beantragen?
Die Gläubiger-Identifikationsnummer kennzeichnet grundsätzlich den formell Einziehenden, jedoch nicht zwingend den materiell Berechtigten. Im Mandat ist die Gläubiger-ID des Unternehmens bzw. der Person anzugeben,
- zu dessen/deren Gunsten das Mandat ausgestellt wird und
- das/die im Datensatz als Lastschriftgläubiger erscheint und
- auf dessen/deren Namen das Konto lautet, über das der Lastschrifteinzug abgewickelt wird.
Welche Vorteile verschafft Ihnen persönlich diese Umstellung?
Durch SEPA wird ein einheitlicher Zahlungsraum für den Geldtransfer in Euro geschaffen, der über den Euro-Raum weit hinausgeht. Dadurch wird das grenzüberschreitende Bezahlen von Rechnungen in Euro einfacher und preiswerter. Das wiederum baut einige Hürden ab, die Verbraucher und kleine Unternehmen bisher davon abgehalten haben, im Ausland einzukaufen. Unternehmen bietet sich die Chance, verstärkt im Ausland Kunden zu gewinnen oder selbst im Ausland einzukaufen.
Welche Vorteile haben Sie dadurch bei europaweiten Überweisungen?
Durch die endgültige Umstellung stehen im Europäischen Zahlungsraum alle Banken stärker im Wettbewerb und müssen versteckte Gebühren abschaffen. Sie als Kunde sind also nicht mehr dazu gezwungen für Auslandsüberweisungen in verschiedene Länder der EU extra Konten zu unterhalten. Ihr deutsches Konto wird in Zukunft vollkommen ausreichen. Außerdem werden Sie im Stande sein, Ihre Ec-Karte in Zukunft europaweit auch für Zahlungen in Geschäften und Restaurants zu benutzen.
Wie bereite ich mich auf die SEPA-Umstellung vor?
Zunächst müssen Sie Ihre Rechnungsformulare, Briefbögen, Geschäftspapiere, AGBs (auch online) usw. mit den neuen Daten zur Identifikation Ihres Bankkontos (IBAN und BIC) versehen. Um Ihren Verbindlichkeiten nachkommen zu können, müssen Sie die neuen Kontoinformationen Ihrer Lieferanten und sonstigen Zahlungsempfänger einholen. Das kann durch eine Anfrage geschehen, durch Übernahme der Angaben auf deren Rechnungen oder durch automatische Umstellung in der Software. Haben Sie Einzugsermächtigungen oder Abbuchungserlaubnisse erteilt, wird der Zahlungsempfänger sich an Sie wenden. Wer die neuen SEPA-Mandate für seine eigenen Kunden nutzen will, muss sich eine Gläubiger-Identifikationsnummer besorgen, die vorliegenden Ermächtigungen auf die SEPA-Mandate umstellen und die neuen Fristen für die Abbuchungen und Einreichungen beachten.
Werden Ihre Lastschrift-Aufträge hierdurch aufgehoben?
Alte Lastschrift-Aufträge behalten Ihre Gültigkeit. Sie müssen Ihre Einzugsermächtigung für die Miete, die Versicherung oder ein Zeitungsabonnement also nicht erneuern. Ebenfalls gilt das bedingungslose Widerrufsrecht gegen Abbuchungen vom eigenen Konto weiter. Grenzüberschreitend werden Lastschriften problemlos möglich sein.
Was ändert sich für Selbständige und Freiberufler, für Vereine?
Alle Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Vereine in Europa müssen ab dem 1. Februar 2014 die neuen SEPA-Zahlverfahren verwenden. Daher sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, den Zahlungsverkehr bis Ende 2013 auf SEPA umstellen. Dazu gehört zunächst einmal, die IBAN und BIC auf die eigene Rechnung zu integrieren, damit die Kunden im nächsten Jahr auch die Gelder richtig überweisen können. Die IBAN und die BIC stehen auf dem Kontoauszug, auf der Bankkarte. Außerdem müssen die eigenen Datenbestände von Kunden, Lieferanten und Mitgliedern auf IBAN und BIC umgestellt werden.
Fahrplan für die SEPA-Einführung bei Unternehmen
- Stellen Sie ein SEPA Projektteam auf mit Vertretern der betroffenen relevanten Abteilungen (zum Beispiel Rechnungswesen, IT, Kundenbetreuung, Vertrieb, Personal).
- Entwickeln Sie einen individuellen SEPA Umsetzungszeitplan mit Verantwortlichkeiten und Terminen für Ihr Unternehmen.
- Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank wegen SEPA auf (u. a. zur Vereinbarung von späteren Tests).
- Prüfen Sie alle rechtlichen Themen und Geschäftsdokumente (z.B. AGBs, Impressum und insbesondere Lastschriften mit Mandatsneuerungen).
- Analysieren Sie Ihre EDV-Systeme, Schnittstellen und Geschäftsprozesse in Hinblick auf den SEPA Umstellungsbedarf.
- Passen Sie die hausinternen Anwendungen und Prozesse an das neue SEPA Verfahren an und bauen Sie eine Mandatsverwaltung für SEPA auf.
- Ergänzen Sie IBAN und BIC auf Ihrer Geschäftskommunikation (z. B. Rechnungen, Angebote, Formulare, Verträge).
- Ergänzen Sie für SEPA die Stammdaten von Kunden, Geschäftspartnern (Lieferanten), Mitarbeitern und sonstige Dritte (Versicherungen, Vermieter etc.) um IBAN und BIC.
- Beantragen Sie eine für SEPA notwendige Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Deutschen Bundesbank.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter (z. B. Vertrieb, Kundenservice, Personalabteilung) rund um SEPA.
- Stellen Sie sukzessive den Zahlungsverkehr auf SEPA um.
Was ändert sich für Sie als Verbraucher?
In einer Übergangszeit zwischen Februar 2014 und Februar 2016 können Sie als Privatkunde Ihre Zahlungen innerhalb Deutschlands zwar noch mit der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Doch ab Februar 2016 müssen Sie statt Ihrer inländischen Kontonummer mit meist 10 Stellen und der Bankleitzahl die 22-stellige internationale Kontonummer IBAN bei Überweisungen eintragen.
Was ändert sich für Vermieter?
Bei der Deutschen Bundesbank müssen Sie die Identifikationsnummer für Gläubiger beantragen. Denn ohne diese Nummer können Sie nach dem Stichtag keine Lastschrift mehr einreichen. Außerdem müssen die Eigentümer den Mietern jeweils eine Mandatsreferenznummer zuweisen und diese über den Wechsel auf das Zahlungssystem schriftlich informieren.
Was ändert sich für Rentner?
Trotz der Umstellung des Zahlungsverkehrs auf europaweite Standards ändert sich für Ruheständler beim Bezug ihrer Rente nichts. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung in Berlin hin. Die Umstellung für bereits gezahlte Renten erfolge Ende des Jahres automatisch. Wer von Juli an eine Rente beantragt, sollte allerdings die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) parat haben.
Wer unterstützt mich bei der Umstellung auf SEPA?
In erster Linie sind das Ihre Bank und Ihr Softwareanbieter. Hier finden Sie die Informationen der Deutschen Bundesbank und hier die Erläuterungen von Wikipedia zu SEPA.





In erster Linie soll das ganze System mehr Sicherheit bieten. Es bleibt dennoch abzuwarten, was es am Ende, wenn alle umgestellt haben, tatsächlich bringt.